GLS Bank muss 22.000 Euro Bearbeitungsgebühr erstatten (Nieding+Barth-Rechtsanwalts-AG)

Die GLS Gemeinschaftsbank muss laut einem Urteil des Landgerichtes Bochum (Aktenzeichen: I-1 O 26/20, nicht rechtskräftig) 22.000 Euro Bearbeitungsgebühr erstatten, die für die Vergabe von Darlehen erhoben worden waren. Das berichtet die Kanzlei Nieding+Barth-Rechtsanwalts-AG, die den Kreditkunden vertritt.

Erhoben hatte die GLS Gemeinschaftsbank die Gebühren für zwei Darlehen zur Finanzierung einer Windkraftanlage. Zu Unrecht, wie die Richter des Bochumer Landgerichts jetzt klarstellten. Das Gericht sah weder zusätzliche Sonderleistungen der Beratung seitens der Bank, die eine solche Gebühr gerechtfertigt hätten, noch eine echte Verhandlungsmöglichkeit für den Darlehensnehmer über die Höhe des zu zahlenden Betrags. Die entsprechende Vereinbarung sei somit unwirksam, stellten die Richter fest.

„Finanzierungsentgelts einseitig festgelegt“, so der für den Fall zuständige Nieding+Barth-Anwalt Andreas M. Lang

„Das Bearbeitungsentgelt wurde von der Bank zu keinem Zeitpunkt ernsthaft zur Disposition gestellt. Unsere Mandantin hatte also nie die realistische Möglichkeit, über die Höhe zu verhandeln. Vielmehr hat die GLS Bank die Höhe des anfallenden Finanzierungsentgelts einseitig festgelegt“, erklärt der für den Fall zuständige Nieding+Barth-Anwalt Andreas M. Lang. Damit handelt es sich bei der strittigen Klausel „um eine vorformulierte Vertragsbedingung“, so das Bochumer Landgericht in seiner Urteilsbegründung. „Das bedeutet in der Konsequenz nichts anders, als dass diese formularmäßige Klausel eine im Rahmen eines solchen Darlehensvertrages unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung ist“, sagt Lang.

„Die Tatsache, dass die Klausel vorformuliert war, nährt den Verdacht, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt“, vermutet Klaus Nieding, von Nieding+Barth. Er rät Unternehmen, die Darlehen bei der GLS Bank aufgenommen haben, ihre Verträge auf entsprechende Formulierungen hin prüfen zu lassen. „Sollten im Rahmen des Vertrags Bearbeitungs- oder sogenannte Strukturierungsgebühren erhoben worden sein, könnte es durchaus sein, dass es sich dabei um einen ähnlichen Fall handelt, wie den von uns gewonnen“, so Nieding weiter.

Quelle: PM Nieding+Barth-Rechtsanwalts-AG