Genesenenstatus: 1. Urteil verbietet Verkürzung (Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

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    In einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht Osnabrück (AZ.: 3 B 4/22) einem Kläger zugestanden, dass der Genesenen-Status weiterhin sechs Monate gelten muss. „Dieses Urteil und insbesondere seine Begründung haben aus meiner Sicht weitreichende Folgen für die Genesenen“, so der Kölner Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

    Allerdings: „Das Urteil gilt nur für den Kläger, besitzt also keine Allgemeingültigkeit. Deshalb müssen wir jetzt handeln.“

    Verkürzung des Genesenenstatus greift in die verfassungsrechtlichen Freiheiten ein

    Neben dem wegweisenden Urteil sieht der Verbraucherrecht-Experte Markus Mingers in dem Urteil noch ein ganz anderes Signal: „Das Gericht verweist in seiner Begründung nicht nur auf die fehlende wissenschaftliche Basis für die Entscheidung des Robert-Koch-Institutes (RKI), sondern zweifelt auch dessen Befugnisse an, solche weitreichenden Entscheidungen per Bekanntmachung zu treffen.“

    Mit der Verkürzung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monate habe das RKI stark in die verfassungsrechtlichen Freiheiten des Einzelnen eingegriffen. „Ich zweifle, genauso wie das Verwaltungsgericht Osnabrück, die Rechtsgrundlage an, auf der das RKI eine solche Entscheidung quasi im Alleingang treffen und veröffentlichen kann“, so Markus Mingers. Denn: Eine Verkürzung des Genesenen-Status greife angesichts der geltenden Einschränkungen stark in die Freiheit derjenigen ein, die nicht geimpft sind, aber eine Corona-Infektion überstanden haben.

     

    Urteil zum Genesenenstatus gilt nur für Einzelfall

    Überhaupt agiere das RKI mit vielen Entscheidungen im Graubereich der Wissenschaft und könne nicht immer alle Entscheidungen wissenschaftlich belegen. „Ich habe inzwischen Zweifel an den Zahlen und Entscheidungen des RKI sowie den dazugehörigen rechtlichen Grundlagen“, betont Markus Mingers.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück ist aktuell noch nicht rechtskräftig und gilt auch nur für den dort entschiedenen Einzelfall. „Unser Ziel muss es jetzt sein, ein allgemein gültiges Urteil zu erreichen, damit der Genesenen-Status für alle wieder sechs Monate Bestand hat“, ruft Markus Mingers alle Betroffenen auf. Eine entsprechende Klage sei in Vorbereitung. Wer sich dieser anschließen möchte, kann sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Mingers melden: office@mingers.law.

    Quelle: PM Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH