BGH-Urteil: Widerrufsjoker für Halter manipulierter Dieselfahrzeuge (von Buttlar Rechtsanwälte)
Es kommt nicht allzu oft vor, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsmeinung fundamental ändert. Mit dem aktuellen Urteil in Sachen „Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen“ (Aktenzeichen: XI ZR 498/19) bringt das oberste deutsche Zivilgericht aber zumindest einen neuen Zungenschlag ins Spiel. In dem verhandelten Fall folgten die BGH-Richter der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und stellten fest, dass die in Rede stehende Widerrufsbelehrung der FCA-Bank (Fiat Chrysler Automobiles) fehlerhaft war, berichtet die Anwaltskanzlei von Buttlar Rechtsanwälte.
Gute Nachricht für Halter hochpreisiger Wohnmobile auf Fiat-Basis, so Wolf von Buttlar
„Gerade für etliche Käufer hochpreisiger Wohnmobile auf Fiat-Basis ist das eine gute Nachricht, aber nicht nur für die“, sagt Wolf von Buttlar, Partner bei der Sozietät von Buttlar Rechtsanwälte. Denn auch in Darlehensverträgen unter anderem von VW Bank, Audi Bank oder der Santander Consumer Bank, die im Bereich der Autofinanzierung zu den Marktführern zählt, sei der vom BGH beanstandete Passus in ähnlicher Form zu finden.
Nach Meinung der BGH-Richter begann die eigentlich auf 14 Tage begrenzte Widerrufsfrist erst gar nicht zu laufen. „Der Käufer darf den Vertrag somit zeitlich unbegrenzt widerrufen (sogenannter „Widerrufsjoker“). Da der FCA-Konzern aktuell in Verdacht steht, in einer ganzen Reihe von Dieselmotoren unerlaubte Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, ist das für viele Halter betroffener Fahrzeuge eine sehr gute Nachricht“, erläutert von Buttlar. Schließlich könne so nicht nur der Darlehensvertrag selber, sondern der gesamte Kfz Kaufvertrag rückabgewickelt werden, so der Anwalt weiter. Im Klartext: Der Darlehensgeber muss nicht nur das bereits erhaltene Geld erstatten, sondern auch das Fahrzeug zurücknehmen.
Widerrufsjoker auch bei VW und Audi möglich
Klar ist, dass das BGH-Urteil ein echter Quantensprung für etliche Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge sein könnte, die zurzeit um Schadenersatz kämpfen. Auf der anderen Seite ist die Rechtsprechung zum Widerrufsrecht inzwischen so kompliziert, dass nur noch Spezialisten durchblicken. So stellen die Richter in der aktuellen Entscheidung darauf ab, dass eine Widerrufsinformation dann fehlerhaft ist, wenn bei den Hinweisen zu weiteren Verträgen neben dem mit dem Darlehensvertrag abgeschlossenen Kfz-Kaufvertrag noch ein weiterer, im Einzelfall nicht abgeschlossener Versicherungsvertrag – etwa eine Restschuldversicherung – aufgeführt wird.