Ausländerbehörde Düsseldorf: Neue Wege in Corona-Zeiten (MSH Rechtsanwälte)
Der verlängerte Corona-Lockdown hat zur Folge, dass viele Ausländerbehörden geschlossen haben und Betroffene nicht persönlich vorsprechen können. Das Ausländeramt Düsseldorf hat einen besonderen Weg gewählt, um Betroffenen in der Corona-Schließungszeit zu helfen. „Ausländer, deren Aufenthaltstitel ausläuft, müssen dennoch prüfen, ob sie weiterhin rechtens in Deutschland sind und erwerbstätig sein dürfen“, erklärt Maria Smolyanskaya von der Anwaltskanzlei MSH Rechtsanwälte.
Nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 6.01.2021 gilt: Das Aufenthaltsrecht für Ausländer in Düsseldorf wird automatisch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert, bis die Behörde über den gestellten Antrag entschieden hat. Damit hat der Betroffene weiterhin das gleiche Aufenthaltsrecht wie in dem eigentlich bereits abgelaufenen Aufenthaltstitel. Allerdings muss dazu der Antrag rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels gestellt worden sein.
„Ausnahmen führen zu Rechtsunsicherheiten“, sagt Rechtsanwältin Maria Smolyanskaya.
„Doch hier steckt der Teufel sprichwörtlich im Detail“, sagt Migrations-Rechtsexpertin Smolyanskaya. „Denn in manchen Fällen reicht diese Hilfestellung nicht aus und solche Ausnahmen führen zu Rechtsunsicherheiten.“ So könnte es trotz der ergangenen Allgemeinverfügung dennoch erforderlich sein, dass ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt werden muss. Das betrifft insbesondere Drittstaatsangehörige, die auch ohne Aufenthaltstitel erlaubt in Deutschland sind.
MSH Rechtsanwältin Smolyanskaya weist darauf hin: „Jedes Ausländeramt hat im jetzigen Lockdown eigene Vorgehensweisen, die im Einzelfall geprüft werden sollten. Wichtig ist es, die erforderlichen Anträge rechtzeitig einzureichen und keine Fristen zu versäumen. Wir empfehlen, sich zur Prüfung des konkreten Falls an einen kompetenten Rechtsberater zu wenden, der bei Bedarf direkt mit der zuständigen Ausländerbehörde verhandelt.“