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GLS Bank muss 22.000 Euro Bearbeitungsgebühr erstatten (Nieding+Barth-Rechtsanwalts-AG)
Die GLS Gemeinschaftsbank muss laut einem Urteil des Landgerichtes Bochum (Aktenzeichen: I-1 O 26/20, nicht rechtskräftig) 22.000 Euro Bearbeitungsgebühr erstatten, die für die Vergabe von Darlehen erhoben worden waren. Das berichtet die Kanzlei Nieding+Barth-Rechtsanwalts-AG, die den Kreditkunden vertritt. Erhoben hatte die GLS Gemeinschaftsbank die Gebühren für zwei Darlehen zur Finanzierung einer Windkraftanlage. Zu Unrecht, wie…
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